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Die Stadt Schleswig bietet anlässlich der 1.000 Follower*innen auf Instagram ein Gewinnspiel auf der Facebookseite www.facebook.com/stadtverwaltungschleswig und dem Instagramaccount www.instagram.com/stadtschleswig an.

Kurz & knapp

Am Gewinnspiel dürfen Personen ab 18 Jahren teilnehmen. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeitende der Stadt Schleswig sowie ihre Angehörigen.

Personen nehmen am Gewinnspiel teil, indem diese die im Gewinnspielbeitrag genannten Bedingungen erfüllen: Dem o. g. Account der Stadt Schleswig folgen, den Beitrag liken und die Gewinnspielfrage mittels Kommentares beantworten. Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, dass die Beantwortung der Gewinnspielfrage anonymisiert veröffentlicht werden kann.

Das Gewinnspiel läuft ab Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages bis zum 22.10.2024 um 23:59 Uhr.

Wir verlosen insgesamt drei Preise:
1. Preis: Ein Wikingertaler im Wert von 50 €, ein faltbarer Stoffbeutel und ein Schlüsselanhänger mit unserem Wikingerlogo und ein individuell designtes Poster von unserer schönen Stadt. 
2. Preis: Ein Wikingertaler im Wert von 20 €, eine Schleswig-Tasse, ein Schlüsselanhänger mit unserem Wikingerlogo und das Buch "Glücksorte an der Schlei".
3. Preis: Eine Schleswig-Tasse, ein faltbarer Stoffbeutel und ein Schlüsselanhänger mit unserem Wikingerlogo.

Die Gewinner*innen werden am 23.10.2024 per Direktnachricht auf Facebook bzw. Instagram benachrichtigt.

Die Gewinner*innen werden per Losentscheid aus allen Teilnehmenden auf Facebook und Instagram ausgelost.

Die Gewinner*innen müssen ihren Gewinn persönlich im Rathaus nach Terminvereinbarung abholen. Bei Abholung wird der Gewinn persönlich übergeben. Es werden bei Übergabe Fotos und ggf. Videos gemacht, die auf der Website www.schleswig.de sowie auf der o. g. Facebook- und Instagramseite zur Veröffentlichung vorgesehen sind.

Gewinnspielbedingungen im Detail

§ 1 Gewinnspiel
(1) Das Gewinnspiel wird von der Stadt Schleswig durchgeführt.
(2) Grundsätzlich stehen Facebook und Instagram in keinerlei Verbindung zu unserem Gewinnspiel.
(3) Personen nehmen am Gewinnspiel teil, indem diese die im Gewinnspielbeitrag genannten Bedingungen erfüllen: Dem o. g. Account der Stadt Schleswig folgen, den Beitrag liken und die Gewinnspielfrage mittels Kommentares beantworten. 
(4) Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, dass die Beantwortung der Gewinnspielfrage anonymisiert veröffentlicht werden kann.

§ 2 Teilnehmende
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
(2) Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel liegt nur dann vor, wenn die Angaben des Teilnehmers vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.
(3) Jeder Teilnehmer darf an einem Gewinnspiel nur einmal teilnehmen, es sei denn, auf die Möglichkeit einer mehrfachen Teilnahme wird durch die Stadt Schleswig ausdrücklich hingewiesen.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeitende der Stadt Schleswig sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Stadt Schleswig das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegen der Stadt Schleswig.
(2) Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden von der Stadt Schleswig festgelegt. Ist eine Übergabe des Gewinns nicht oder unter nicht zumutbaren Umständen möglich, erhalten die Gewinner*innen einen gleichwertigen Gewinnersatz. Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Sachgewinns besteht in keinem Fall.
(3) Die Gewinner*innen werden von der Stadt Schleswig benachrichtigt und auf www.schleswig.de und/oder www.facebook.com/stadtverwaltungschleswig und/oder www.instagram.com/stadtschleswig namentlich veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sich die Gewinner*innen ausdrücklich einverstanden. Meldet sich der/die Gewinner*in nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
(4) Die Gewinner*innen müssen ihren Gewinn persönlich im Rathaus nach Terminvereinbarung abholen. Bei Abholung wird dann der Bürgermeister Stephan Dose den Gewinn übergeben. Es werden bei Übergabe Fotos und ggf. Videos gemacht, die auf der Website www.schleswig.de sowie auf der o. g. Facebook- und Instagramseite zur Veröffentlichung vorgesehen sind.
(5) Pro teilnehmender Person ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn.
(6) Eine Barauszahlung von Sachgewinnen ist nicht möglich.
(7) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die Stadt Schleswig zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Auf verspätete Beschwerden können sich Teilnehmende nicht berufen; die Stadt Schleswig wird im Falle verspäteter Beschwerden von ihrer Leistungspflicht frei.

§ 5 Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe
(1) Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich im jeweiligen Social-Media-Netzwerk zu registrieren und die persönlichen Daten anzugeben. Die Daten bei Teilnahme werden ausschließlich von der Stadt Schleswig gespeichert und verarbeitet. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die teilnehmende Person erklärt sich mit der Teilnahme am Gewinnspiel damit einverstanden, dass der Facebook- bzw. Instagram-Name erfasst und gespeichert wird. Durch die Akzeptanz der Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen erklären sich Teilnehmende ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadt Schleswig die dazu erforderlichen Daten speichern kann. Die Einwilligung zur Speicherung und Auswertung der erhobenen Daten kann durch den Teilnehmer jederzeit widerrufen werden.
(2) Die Stadt Schleswig verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformation hingewiesen. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke des jeweiligen Gewinnspiels erhoben, verwendet und gespeichert. Den Gewinner*innen stehen die gesetzlichen Auskunfts- und Widerrufsrechte zu. Die Einwilligung zur Speicherung und Auswertung der erhobenen Daten kann durch die Teilnehmenden jederzeit widerrufen werden.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
(1) Die Stadt Schleswig behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Schleswig insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann die Stadt Schleswig von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
(2) Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind ausgeschlossen.

§ 7 Haftung
(1) Die Stadt Schleswig wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet. Die Stadt Schleswig sichert keine Beschaffenheiten der Gewinne zu. Ausstattungen können von den jeweiligen Abbildungen abweichen.
(2) Die Bekanntgabe der Gewinner*innen erfolgt ohne Gewähr.
(3) Die Stadt Schleswig haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn dass solche Schäden von der Stadt Schleswig vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

§ 8 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Gewinnspielbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Gewinnspielbedingungen unberührt.
(3) Diese Gewinnspielbedingungen können jederzeit von der Stadt Schleswig ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

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